Wer haftet für betroffene Kundendaten?
Die Haftung für Schadenersatzansprüche betroffener Kunden auf deren Daten zugegriffen wurde, wird in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt, welche in der gesamt EU gilt.
Nach Artikel 82 der DSGVO haften Verantwortliche (also Sie als Unternehmer) und Auftragsverarbeiter (Softwareanbieter) bei Verletzung der in der DSGVO aufgeführten Pflichten für die beim Betroffenen eingetretenen immateriellen und materiellen Schäden gesamtschuldnerisch.
Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Geschädigte den Schaden nach seiner Wahl entweder beim Verantwortlichen oder beim Auftragsverarbeiter in vollem Umfang herausverlangen kann,
unabhängig von der Verantwortlichkeit des Schadenseintritts.
Erst nachträglich könnte der Auftragsverarbeiter im Innenverhältnis vom Verantwortlichen den Anteil des Schadens zurückfordern.
Fazit
Sie haften im Außenverhältnis in vollem Umfang und das Verschuldensunabhängig.
Damit wird ein wirksamer Schadenersatz der betroffenen Person sichergestellt.
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Ziel am Ende des Gespräches:
Sie können einschätzen
ob Risiken aus der digitalen Welt Ihren Apothenbetrieb tatsächlich gefährden
ob die Folgen eines Cyberangriffs wirtschaftlich Existenzbedrohend für Sie sind
ob sich eine entsprechende Absicherung für Sie überhaupt lohnt.