
Welche Folgen hat ein Zugriff durch Cyberkriminelle auf Ihre gespeicherten Kundendaten?
Da infolge einer Hackerattacke grundsätzlich die Möglichkeit besteht, dass auf gespeicherte Kundendaten zugegriffen wurde, sind Sie nach der Datenschutzgrundverordnung dazu verpflichtet,
dies der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu melden.
Diese entscheidet nach entsprechender Prüfung darüber, ob Sie Ihre Kunden über die Datensicherheitsverletzung informieren müssen und in welcher Form dies erfolgen muss.
In vielen Fällen muss dies in schriftlicher Form erfolgen. Da Sie höchstwahrscheinlich nur in seltenen Fällen, die E-Mail-Adresse Ihrer Kunden besitzen bleibt nur der Weg der klassischen Post. Ein enormer Aufwand entsteht dabei für Sie und Ihre Mitarbeiter mit nicht zu unterschätzenden Kosten.
Auch telefonische Rückfragen der informierten Kunden sind nun in hoher Anzahl zu erwarten.
Außerdem sind Sie den betroffenen Kunden für materielle und immaterielle Schadenersatzforderungen verpflichtet.
In einigen Fällen wird es dann notwendig für Sie werden, einen Fachanwalt zu beauftragen um sich gegen unberechtigte oder überzogene Schadenersatzforderungen zu wehren.
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Onlinetermin und erfahren Sie auf welche Inhalte es in einer Cyberdeckung für Ihre Apotheke ankommt

Ziel am Ende des Gespräches:
Sie können einschätzen
ob Risiken aus der digitalen Welt Ihren Apothenbetrieb tatsächlich gefährden
ob die Folgen eines Cyberangriffs wirtschaftlich Existenzbedrohend für Sie sind
ob sich eine entsprechende Absicherung für Sie überhaupt lohnt.


